Porträt
Entwicklung
Die Musikschule Arth-Goldau (MSAG) wurde 1979 als öffentlich-rechtliche Musikschule der Gemeinde Arth gegründet. Die Schülerzahlen haben sich von anfänglich 280 bis auf den momentanen Stand von 412 Fachbelegungen von Kindern und Jugendlichen entwickelt. 1979 wurden in 12 verschiedenen Fächern von 24 Lehrkräften 84.75 Wochenstunden erteilt. Ab diesem Schuljahr 2024/2025 werden in 33 unterschiedlichen Fächern von 27 Lehrpersonen 152.50 Unterrichtsstunden pro Woche erteilt. Kinder und Jugendliche bis zum fünfundzwanzigsten Lebensjahr aus den Ortschaften Arth, Oberarth, Goldau und seit 1991 auch aus der Nachbargemeinde Steinerberg können den Unterricht der MSAG besuchen. Die Musikschule bietet auch Unterricht im Abonnement für Erwachsene an.
Organisation
Die MSAG ist als öffentlich-rechtliche Musikschule in der Abteilung Bildung der Gemeinde Arth integriert. Der Schulrat der Gemeindeschulen Arth-Goldau ist die Aufsichtsbehörde der Musikschule und entscheidet über strategische Belange. Die Musikschulleitung ist verantwortlich für den pädagogischen, musikalischen und administrativen Bereich der Musikschule. Sie repräsentiert die MSAG gegenüber Behörden und Institutionen. Zusätzlich ist die Musikschulleitung im Unterrichtsbereich und in der Ensembleleitung tätig. Das Büro der Musikschulleitung ist im Zwygarten 19 in Arth. Die Musikschulleitung wird vom Musikschulsekretariat unterstützt. Der Unterricht der Lehrkräfte findet von Montag bis Freitag in Arth, Goldau und Steinerberg statt.
Finanzierung
Mit der Einführung des kantonalen Musikschulgesetzes (MuSG) werden die Musikschulen neben den Gemeinde- und Elternbeiträgen auch mit Kantonsbeiträgen unterstützt. Die Finanzierung der Musikschule Arth-Goldau erfolgt durch Beiträge des Kantons, Beiträge der Gemeinde und das Schulgeld der Unterrichtsbesucher. Die Summe der Schulgelder deckt zwischen 30% und 35% der Besoldungskosten der Musikschule.
Musikschulreglement/Tarifordnung
Aufgrund des Musikschulgesetzes (MuSG) hat der Gemeinderat auf Antrag des Schulrates ein neues Musikschulreglement und eine neue Tarifordnung erlassen und per 1.8.2025 in Kraft gesetzt.