Absenzen und Dispensationen
Das Dispensationsreglement regelt die Absenzen und Dispensationsgesuche an den Gemeindeschulen Arth-Goldau. Eltern können für ihre Kinder bis zu vier Jokerhalbtage pro Schuljahr nutzen, um diese ohne Angabe von Gründen vom Unterricht zu dispensieren. Für längere Abwesenheiten ist ein schriftliches Gesuch notwendig. Je nach Dauer entscheidet die Lehrperson, der Rektor oder der Schulrat über die Bewilligung. Nicht entschuldigte Absenzen werden im Zeugnis vermerkt. In unserem Absenz- und Dispensationsreglement finden Sie alle zu diesem Thema relevanten Informationen.